1. Eigentum: Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Ware Eigentum der Transfluid Hydraulik AG.
  2. Preise: Die Preise verstehen sich inkl. MwST. unverpackt ab Werk Rümlang.
  3. Versandkosten: siehe Lieferbedingungen.
  4. Lieferung: Nur schriftlich zugesicherte Lieferbedingungen sind verbindlich. Diese verschieben sich, wenn Gründe vorliegen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. Der Versand der Ware erfolgt über die Transfluid Hydraulik AG in Rümlang. Die Lieferfrist beginnt ab schriftlicher Bestellung  (siehe Lieferbedingungen).
  5. Pakete: (siehe Lieferbedingungen).
  6. Vereinbarungen: Mündliche Zusagen und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsmitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  7. Unsere Publikationen: Bilder und Verkaufsunterlagen dienen als allgemeine Orientierung. Der Käufer kann sich auf das Vorliegen bestimmter Eigenschaften nur verlassen, wenn wir ihm dies schriftlich zusichern, technische Änderungen vorbehalten.
  8. Retouren: Rücksendungen werden nur gegen unsere Einwilligung zurückgenommen. Die Ware muss originalverpackt mit Kopie des Lieferscheins auf Risiko und Kosten des Käufers retourniert werden. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung des Vertragsgegenstandes, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt. Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde Transfluid Hydraulik AG sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.
  9. Eigentum: Alle Dokumente wie Offerten, Skizzen, Pläne, Zeichnungen etc., welche für den Käufer angefertigt werden, bleiben unser Eigentum. Diese dürfen weder für andere Zwecke verwendet, noch an Dritte ausgehändigt werden.
  10. Garantie: Transfluid Hydraulik AG innert zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Transfluid Hydraulik AG verpflichtet sich als Gewährleistung zur Beseitigung der Mängel oder zum Ersatz aller Teile, die nachweisbar infolge von Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehlern schadhaft oder unbrauchbar sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die von Transfluid Hydraulik AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab Ende der Abnahmefrist nach vorstehend Ziffer 8. Mängel, welche innerhalb der Garantiefrist entdeckt werden, sind von
  11. Verjährung: Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
  12. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist Rümlang. Es gilt Schweizer Recht.